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Historische Bürgerwehr darf nicht schießen

Von Südkurier |

Villingen-Schwenningen - Verstimmung bei Bürgerwehr nach Volksbankfest. Stadt weist auf die restriktiven Bestimmungen des Waffenrechts hin

Schön war sie, die Einweihung des neuen Volksbank-Vorplatzes am vergangenen Freitag, die unter großer Beteiligung der Bevölkerung erfolgte. Nur bei der Stadt- und Bürgerwehr herrscht einiger Verdruss. Ihr wurde seitens der Stadt verboten, zur Platzeinweihung einen Salut aus ihren Gewehren abzufeuern.

Eine Entscheidung, die bei den „Historischen“ für empörtes Kopfschütteln gesorgt hat. In anderen Städten, so murren Vereinsmitglieder, sei ein Salutschießen problemlos möglich, in VS dagegen würde dergleichen stets verboten. Die Stadt wiederum betonte auf SÜDKURIER-Nachfrage, dass die Volksbank das Salutschießen und die folgende Feuerschau „pflichtwidrig“ gar nicht beantragt hatte.

Das Bürgeramt, so schilderte gestern deren Chef Ralf Glück, habe erst am Mittwoch aus einem Zeitungsartikel erfahren, dass bei dem Fest auch geschossen werden soll und eine Feuerschau vorgesehen sei. Allerdings, so betonte der Amtsleiter in einer Stellungnahme, darf hierzulande nicht jeder einfach drauflos schießen. Nach Paragraph 16 Waffengesetz gibt es für „Brauchtumsschützen“ zur Pflege des Brauchtums in bestimmten Fällen eine Ausnahmebewilligung.

Eine solche Bewilligung sei der Historischen Bürgerwehr auf fünf Jahre erteilt worden. Doch beim Volksbankfest habe es sich nicht um eine Brauchtumsveranstaltung gehandelt. „Insofern bedarf es hierfür keines amtlichen Verbotes, sondern es besteht bereits ein generelles gesetzliches Verbot, in anderen Fällen als dem Brauchtum zu schießen.“

Nicht das Bürgeramt agiere restriktiv, betont Glück, sondern die waffenrechtlichen Vorschriften seien aus gutem Grund eher restriktiv gehalten und nach den jüngsten Vorfällen im Zusammenhang mit Amokläufen noch verschärft worden.

Sowohl aus Gründen der Vorbildwirkung, gerade auch für Kinder und Jugendliche, als auch aus Sicherheitsgründen sollte daher das Führen und Schießen von und mit Waffen „eine absolute Ausnahme sein“. Glück weist darauf hin, dass im Rahmen von Böller- beziehungsweise Salutschüssen in Villingen vor einigen Jahren ein Kind ein Knalltrauma erlitten habe.

Bezüglich der Feuerschau betont der Amtsleiter, dass seine Mitarbeiter davon auch erst aus der Zeitung erfahren hätten, nachdem der Veranstalter die Benennung der Programmpunkte „pflichtwidrig“ unterlassen habe. Seine Mitarbeiter hätten daher keineswegs auf den letzten Drücker dem Veranstalter unnötige Auflagen gemacht, sondern unter Hintanstellung anderer Aufgaben alles Mögliche unternommen, damit diese Schau unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsstandards, die problemlos umzusetzen waren, noch habe stattfinden können.

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