Hoch zu Ross im Auftrag der BürgerwehrKavallerie

Hoch zu Ross im Auftrag der Bürgerwehr

Der Anfang der Kavallerie in Villingen war 1806 als “mehrere bessere Bürger zu Pferde“ den Kommissar des Großherzogtum Baden in Villingen empfangen hatten. Bereits 1810, als Villingen das das Direktorium des Donaukreises zugesprochen wurde, bildete man aus den ersten Bürgern der Stadt ein 26 Mann starkes neu uniformiertes berittenes Korps. Dies sollte hauptsächlich für repräsentative Zwecke, jedoch auch zu Wacht- und Streifendienst, wie das gesamte neu gegründete Bürgermilitär eingesetzt werden.

Der Zweck, die Funktion und auch die Uniformierung des Bürgermilitär wurden 1818 in der vom Stadtrat genehmigten Bürgermilitärordnung geregelt. Auf drängen des Rittmeister Ummenhofer wurde 1828 das Kavalleriekorps neu organisiert und bestand danach aus 26 Mann mit einer 6 jährigen Dienstverpflichtung. Bereits 2 Jahre später erfolgte eine erneute Umbildung zu einem Eskadron Dragoner mit 8 Offizieren, 5 Unteroffizieren und 22 Mann Dragoner.

Nach der Auflösung des gesamten Bürgermilitär anno 1848 trat die Bürgerkavallerie erstmalig wieder 1899 anlässlich des historischen Festzuges 900 Jahre Stadt Villingen auf, damals jedoch nur als Zeuge einer Zeitepoche (1810 – 1848).

Es sollte über 30 Jahre dauern bis zur Wiedergründung der Bürgerkavallerie in Villingen. Bei den Heimattagen im August 1930 ritten 3 Villinger Kavalleristen vor der Bürgermiliz beim großen Festzug in Karlsruhe.

Es sollte über 30 Jahre dauern bis zur Wiedergründung der Bürgerkavallerie in Villingen. Bei den Heimattagen im August 1930 ritten 3 Villinger Kavalleristen vor der Bürgermiliz beim großen Festzug in Karlsruhe. Bereits 3 Jahre später waren es schon 8 Kavalleristen, welche am Festzug des Bürgerwehren- und Milizentreffen in Villingen teilnahmen.

Seither ist die Abteilung Kavallerie ein fester Bestandteil der Villinger Bürgerwehr und führt auch diese bei zahlreichen Festzügen an. Ebenso bildet auch die Kavallerie jährlich die Spitze der Festumzüge an der bekannten Villinger Fasnet.

Nach der heutigen Bürgerwehrordnung ist für die Kavallerie folgende Besetzung vorgesehen: ein Rittmeister, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Wachtmeister, zwei Unteroffiziere und die Mannschaften.

Mitreiten – was mitzubringen ist

Wer bei der Kavallerie mitreiten möchte, bringt eigene Reiterfahrung mit – und ein Pferd, das den Trubel eines Umzugs gelassen mitmacht. Was im Einzelnen gebraucht wird:

Reiterin und Reiter

  • Reit- oder Fahrabzeichen, mit Nachweis
  • Ausreichend Reiterfahrung sowie regelmäßiges Reiten und Umgang mit dem Pferd
  • Haftpflichtversicherung – Kopie der Police
  • Mindestalter 18 Jahre; Ausnahmen nach Absprache, wenn Kenntnisse und Können von Pferd und Reiter es zulassen
  • Reitergewicht bis 100 kg

Das Pferd

  • Verkehrssicher, nicht schreckhaft und regelmäßig geritten
  • Haftpflichtversicherung – Kopie der Police; bei einem fremden Pferd zusätzlich die Fremdreiterversicherung des Besitzers
  • Grundimpfschutz
  • Gehört das Pferd nicht dem Reiter, braucht es die schriftliche Einwilligung des Besitzers sowie dessen Bestätigung, dass das Pferd vom Wesen her für Umzüge taugt

Schön, aber keine Pflicht: ein eigener Pferdeanhänger samt Zugfahrzeug.

Ausrüstung

Selbst mitzubringen sind schwarze Reitstiefel mit Sporen, eine weiße Reithose, Bluse oder Oberhemd sowie Handschuhe. Alles Übrige stellt der Verein: Uniformjacke, Helm, Schiffle, Bandoliere, dazu Schabracke, Säbel mit Halterung und Vorderzeug.

Proberitte

Vor der Aufnahme reitet jeder Aspirant zwei- bis dreimal als Gast mit, etwa bei einem Stadtritt und einem Festumzug oder einer Prozession. So zeigt sich in Ruhe, wie Pferd und Reiter mit der Umzugssituation zurechtkommen.

Auch ohne eigenes Pferd

Willkommen sind Freizeit- und Turnierreiter ebenso wie Pferdefreunde, die die Abteilung als Begleiter zu Fuß unterstützen möchten – dafür genügt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Termine

Wann ausgerückt wird, wird gemeinsam abgesprochen und im Jahreskalender veröffentlicht. Feste Termine sind bislang die Villinger Fasnet und das Landestreffen; die Fahrtkosten werden erstattet. Für die Teilnahme an Fasnachtsumzügen in Villingen gelten besondere Voraussetzungen, die die Stadt Villingen-Schwenningen vorgibt.

Vertreterin der Kavallerie

Stellvertreter

Eduard Kulm